Ratgeber

E-Scooter: Motor, Watt, Volt und Controller erklärt

Nennleistung oder Spitzenleistung, 36 V oder 48 V, was der Controller macht, warum die eKFV 500 W erlaubt und weshalb der Dualtron Thunder 3 nicht zugelassen ist.

Redaktion von Beste E-Scooter Veröffentlicht am
E-Scooter: Motor, Watt, Volt und Controller erklärt

Für wen ist dieser Ratgeber?

Wer E-Scooter vergleicht, stößt auf Zahlen, die schwer einzuordnen sind: „350 W“, „900 W Spitzenleistung“, „2400 W Leistung“, „36 V“, „48 V“, „13,5 Ah“, „499 Wh“. Dazu kommen Suchanfragen wie „E-Scooter Controller 36 V 350 Watt“ oder „E-Scooter 500 Watt“ – und die Frage, warum Modelle wie der Dualtron Thunder 3 in Deutschland nicht auf die Straße dürfen.

Dieser Ratgeber erklärt die Begriffe, ordnet die Werte der Modelle aus unserem E-Scooter-Vergleich 2026 ein und zeigt, wo die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) die Grenze zieht. Eine Anleitung zum Umbauen oder Entdrosseln finden Sie hier bewusst nicht: Sie würde Ihren Roller illegal machen und den Versicherungsschutz kosten.

Volt, Ampere, Watt, Wattstunden – die Grundbegriffe

  • Volt (V) ist die Spannung des Akkus, gewissermaßen der „Druck“, mit dem der Strom fließt. Übliche Systeme bei E-Scootern arbeiten mit 36 V oder um 48 V.
  • Ampere (A) ist die Stromstärke, also wie viel Strom fließt.
  • Watt (W) ist die Leistung: Spannung mal Strom. 36 V × 10 A ergeben 360 W.
  • Amperestunden (Ah) geben an, wie viel Ladung der Akku speichert.
  • Wattstunden (Wh) sind die gespeicherte Energie: Spannung mal Amperestunden. Das ist der Wert, der die Reichweite bestimmt.

Ein Rechenbeispiel aus unserem Vergleich: NAVEE gibt für den GT3 einen Akku mit 46,8 V und 7,65 Ah an. 46,8 × 7,65 ergibt rund 358 Wh – genau der Wert, den NAVEE als Kapazität nennt. Vergleichen Sie Akkus deshalb immer in Wh, nicht in Ah: Ein 10-Ah-Akku mit 36 V speichert weniger Energie als ein 10-Ah-Akku mit 48 V.

Nennleistung und Spitzenleistung

Fast jeder Hersteller nennt zwei Werte:

  • Die Nennleistung (rechtlich: Nenndauerleistung) ist die Leistung, die der Motor dauerhaft abgeben kann, ohne zu überhitzen.
  • Die Spitzenleistung (Maximalleistung) ist der Wert, den Motor und Controller kurzzeitig liefern, etwa beim Anfahren oder an einer Steigung.

Für die Zulassung zählt nur die erste Zahl. § 1 eKFV erlaubt eine Nenndauerleistung von höchstens 500 W, bei selbstbalancierenden Fahrzeugen bis 1.400 W. Eine Obergrenze für die Spitzenleistung nennt die Verordnung nicht. Deshalb finden Sie bei zugelassenen Rollern Werbeaussagen wie „900 W“ oder „2400 W Leistung“ – das sind Spitzenwerte.

So sieht das bei unseren Modellen aus:

ModellNennleistungSpitzenleistungQuelle
Segway-Ninebot MAX G2 D450 Wkeine AngabeAmazon-Beschreibung
Segway GT3 Dkeine Angabe2.400 WAmazon-Beschreibung
Xiaomi E-Scooter 6 Max450 Wkeine AngabeAmazon-Beschreibung
Egret X Core500 W900 WAmazon-Beschreibung
Xiaomi E-Scooter 6 Pro400 Wkeine AngabeAmazon-Beschreibung
Segway-Ninebot F2 Pro D II450 W900 WSegway
NIU KQi 300P450 W900 WNIU
NAVEE GT3350 W700 WNAVEE
Xiaomi E-Scooter 6400 W800 WXiaomi
Segway Ninebot C2 Lite (Kinder)120 W130 WSegway

Beim Segway GT3 D steht in der Amazon-Beschreibung nur die Maximalleistung. Da er mit deutscher Straßenzulassung angeboten wird, muss seine Nenndauerleistung trotzdem innerhalb der 500 W liegen.

Was bringt mehr Leistung?

Bei einem zugelassenen E-Scooter kein höheres Tempo: Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt nach § 1 eKFV bei höchstens 20 km/h. Mehr Leistung zeigt sich an anderer Stelle:

  • Anfahren: Ein kräftigerer Motor beschleunigt zügiger auf 20 km/h, gerade mit schwerem Fahrer oder Rucksack.
  • Steigungen: Die Hersteller geben Steigfähigkeiten von 18 % (NAVEE GT3, Xiaomi E-Scooter 6) bis 30 % (Segway GT3 D laut Amazon-Beschreibung) an. Mehr Leistung hält das Tempo am Berg länger.
  • Drehmoment: Manche Hersteller nennen es; NIU gibt für den KQi 300P 27 Nm an. Je höher, desto kräftiger der Antritt.

Lesen Sie die Messbedingungen mit. Xiaomi erklärt etwa, dass die 18 % Steigung beim E-Scooter 6 mit 75 kg Last und rund 70 % Akkuladung bei 15 km/h ermittelt wurden. Mit 95 kg Fahrergewicht sieht das anders aus.

36 V oder 48 V?

Die Spannung allein sagt wenig über die Qualität. Physikalisch gilt: Für dieselbe Leistung braucht ein System mit höherer Spannung weniger Strom. Weniger Strom bedeutet weniger Wärme in Kabeln, Steckern und Controller. Deshalb arbeiten leistungsstarke Roller oft mit höherer Spannung, etwa der NIU KQi 300P mit 48 V oder der NAVEE GT3 mit 46,8 V, während der Segway-Ninebot F2 Pro D II mit 36 V auskommt.

Für Sie als Käufer sind drei andere Werte wichtiger: die Nennleistung, die Akkukapazität in Wh und die angegebene Steigfähigkeit.

Der Controller: das Gehirn des Antriebs

Zwischen Akku und Motor sitzt der Controller (Motorsteuerung). Er

  • regelt, wie viel Strom zum Motor fließt – und damit die abgegebene Leistung,
  • setzt die Höchstgeschwindigkeit und die Fahrmodi um (zum Beispiel 6, 15 und 20 km/h),
  • steuert die elektronische Bremse und die Energierückgewinnung,
  • überwacht Temperatur und Spannung gemeinsam mit dem Batteriemanagement,
  • und sorgt dafür, dass der Antrieb nach dem Loslassen des Gashebels innerhalb einer Sekunde abschaltet, wie § 7 eKFV es verlangt.

Ein Controller mit der Aufschrift „36 V 350 W“ ist also für ein 36-Volt-System mit einem Motor dieser Nennleistung ausgelegt. Solche Controller werden als Ersatzteile verkauft, wenn das Original defekt ist.

Wichtig beim Ersatz: Die ABE gilt für das Fahrzeug so, wie es genehmigt wurde. Lassen Sie einen defekten Controller deshalb durch das Originalteil ersetzen, am besten über den Service des Herstellers oder eine Fachwerkstatt. Ein Fremd-Controller kann andere Leistungs- und Geschwindigkeitswerte haben, auch wenn die Aufschrift ähnlich aussieht.

Warum Umbauen und Entdrosseln keine gute Idee ist

Es gibt Anleitungen, Apps und Controller, die versprechen, einen E-Scooter schneller zu machen. Wir erklären bewusst nicht, wie das geht, sondern was die Folgen sind:

  • Ein Roller, der schneller als 20 km/h fährt oder mehr als 500 W Nenndauerleistung hat, ist nach § 1 eKFV kein Elektrokleinstfahrzeug mehr. Die ABE, die für den genehmigten Zustand erteilt wurde, deckt ihn nicht mehr.
  • Ohne gültige Betriebserlaubnis dürfen Sie ihn nach § 2 eKFV nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Laut ADAC kostet schon das Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 Euro.
  • Der GDV stellt klar, dass es für E-Scooter ohne Betriebserlaubnis keinen Versicherungsschutz gibt. Bei einem Unfall tragen Sie die Kosten selbst; der GDV warnt außerdem vor strafrechtlichen Konsequenzen.
  • Auch Bremsen, Rahmen und Reifen sind für 20 km/h ausgelegt und genehmigt worden.

Manche Hersteller schließen eine Entsperrung ausdrücklich aus. NAVEE führt in der Datentabelle des GT3 den Punkt „Max. Geschwindigkeit (entsperrt)“ und schreibt dazu: „nicht verfügbar“.

Der Dualtron Thunder 3: warum er keine Straßenzulassung hat

Der Dualtron Thunder 3 des Herstellers Minimotors taucht häufig in Suchanfragen auf. Laut der Produktseite des britischen Dualtron-Vertriebspartners Scootera hat er:

  • einen 72-V-Akku mit 40 Ah (LG-Zellen, rund 2,8 kWh),
  • zwei Nabenmotoren mit je 5.400 W, zusammen 10.800 W,
  • eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h,
  • eine Reichweite von bis zu 170 km (Produktseite) bzw. 125 km (FAQ-Seite desselben Händlers),
  • ein Gewicht von etwa 51 kg, 11-Zoll-Schlauchlosreifen und hydraulische Bremsen mit 160-mm-Scheiben.

Zum Vergleich mit der eKFV: Erlaubt sind 20 km/h, der Thunder 3 schafft das Fünffache. Erlaubt sind 500 W Nenndauerleistung, der Thunder 3 hat laut Händler mehr als das Zwanzigfache als Gesamtleistung. Er ist damit kein Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der Verordnung. Im ABE-Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts (Stand 29. Oktober 2026) findet sich weder ein Dualtron- noch ein Minimotors-Eintrag.

Die Konsequenz: Der Thunder 3 darf in Deutschland nicht auf öffentlichen Straßen, Radwegen oder Gehwegen fahren. Eine Versicherungsplakette gibt es für ihn nicht. Die Verbraucherzentrale bringt es auf den Punkt: Ohne Allgemeine Betriebserlaubnis dürfen Sie nur auf Privatgelände fahren. Wir empfehlen ihn deshalb nicht und führen ihn nicht in unserem Vergleich.

Akku und Sicherheit

Mehr Leistung braucht mehr Energie, und Lithium-Akkus verdienen Respekt. Die eKFV verlangt in § 7, dass Batterien die Norm DIN EN 50604-1 erfüllen; mit der Reform steigen laut Bundesregierung die Sicherheitsanforderungen an Batterien weiter. Der ADAC berichtet, dass immer mehr Städte E-Scooter wegen Brandgefahr aus Bus und Bahn verbannen wollen.

Halten Sie sich an die Ladehinweise der Hersteller. Segway rät etwa, den Roller nie nass zu laden und ihn nach Lagerung unter 0 °C vor dem Laden auf über 5 °C zu erwärmen. Laden Sie nur mit dem Originalladegerät.

Kräftige Modelle innerhalb der Regeln

Wer viel Kraft will, ohne die Zulassung zu riskieren, findet in unserem Vergleich diese Modelle:

Segway GT3 D
Segway GT3 D — preis ansehen

Das stärkste Modell im Vergleich: laut Amazon-Beschreibung 2.400 W Maximalleistung und bis zu 30 % Steigfähigkeit, mit deutscher Straßenzulassung und hydraulischer Vorderradfederung.

NIU KQi 300P
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48-V-System mit 450 W Nennleistung, 900 W Spitze und 27 Nm Drehmoment laut NIU, dazu Scheibenbremsen vorn und hinten. Auf die DE-Version achten.

Segway-Ninebot F2 Pro D II
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900 W Spitzenleistung und 22 % Steigfähigkeit laut Segway bei nur 17,3 kg Gewicht – viel Antrieb für einen leichten Pendler-Roller.

Wer vor allem in der flachen Stadt fährt, kommt auch mit den 350 W des NAVEE GT3 gut zurecht; für hügelige Strecken mit viel Gewicht lohnt der Blick auf den Segway-Ninebot MAX G2 D.

Fazit

Bei E-Scootern bestimmt die Nennleistung die Zulassung, die Spitzenleistung das Fahrgefühl am Berg und die Wattstunden die Reichweite. Mehr als 20 km/h fährt kein zugelassener Roller, egal was in der Werbung steht. Der Controller setzt diese Grenzen um; wer ihn tauscht oder verändert, um sie zu umgehen, verliert Zulassung und Versicherungsschutz. Modelle wie der Dualtron Thunder 3 sind Sportgeräte für Privatgelände, keine Verkehrsmittel für deutsche Straßen.

Quellen

Häufige Fragen

Wie viel Watt darf ein E-Scooter in Deutschland haben?

Nach § 1 eKFV höchstens 500 W Nenndauerleistung, bei selbstbalancierenden Fahrzeugen bis 1.400 W. Die Spitzenleistung, die Hersteller oft groß bewerben, darf kurzzeitig darüber liegen. Die Höchstgeschwindigkeit bleibt in jedem Fall bei 20 km/h.

Ist ein E-Scooter mit 800 W oder 2.400 W legal?

Das hängt davon ab, was die Zahl beschreibt. Meist ist es die Spitzenleistung. Entscheidend für die Zulassung ist die Nenndauerleistung von höchstens 500 W und eine ABE. Ein Roller mit ABE erfüllt diese Grenze, auch wenn in der Werbung ein höherer Spitzenwert steht.

Fährt ein E-Scooter mit mehr Watt schneller?

Nein, nicht ein zugelassener. Alle E-Scooter mit ABE sind auf 20 km/h begrenzt. Mehr Leistung bedeutet kräftigeres Anfahren, mehr Reserven am Berg und mit hohem Fahrergewicht.

Darf ich den Controller meines E-Scooters austauschen?

Ein defekter Controller sollte durch das Originalteil des Herstellers oder über dessen Service ersetzt werden. Ein anderer Controller oder eine geänderte Software, die den Roller schneller oder stärker macht, führt dazu, dass er die Grenzen des § 1 eKFV nicht mehr einhält und von der ABE nicht mehr gedeckt ist. Ohne Betriebserlaubnis gibt es laut GDV keinen Versicherungsschutz.

Darf man den Dualtron Thunder 3 in Deutschland fahren?

Nicht auf öffentlichen Straßen. Laut dem britischen Dualtron-Vertriebspartner erreicht er bis zu 100 km/h und hat zwei Motoren mit zusammen 10.800 W. Das liegt weit über den Grenzen der eKFV, und im ABE-Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts steht er nicht. Erlaubt ist er nur auf Privatgelände.

Was ist besser: 36 V oder 48 V?

Keines ist grundsätzlich besser. Bei höherer Spannung fließt für dieselbe Leistung weniger Strom, was Leitungen und Controller weniger erwärmt. Für Sie als Fahrer zählen eher Nennleistung, Akkukapazität in Wh und Steigfähigkeit.